Behandlungspflege ( SGB V )
Häuslichen Krankenpflege – Behandlungspflege ( SGB V ) Examinierte Pflegefachkräfte erbringen alle im Richtlinienkatalog des SGB V aufgeführten und ärztlich verordneten Leistungen. Wir arbeiten eng mit dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse ( meistens der Kostenträger) zusammen. Wenn es vom Klienten gewünscht und ärztlich geraten ist, werden die Klienten oder ihre Angehörigen angeleitet, bestimmte Leistungen selbständig zu erbringen (z. B. Insulin-Injektionen). Ziel ist es, dem Klienten das Verbleiben oder die möglichst frühzeitige Rückkehr in seinen häuslichen Bereich zu ermöglichen (Krankenhausvermeidungspflege). Leistungen der Häuslichen Krankenpflege:
- Injektionen
- Verbände
- Monitoring
- Krankenbeobachtung
- Katheterisierung
- Blut- und Urinzuckerbestimmung
- Blutdruckkontrolle
- Medikamentengabe
- Stellen von Medikamenten
- Überwachung und Bedienung des Beatmungsgerätes
- PEG Sondenernährung